Der neue EU-Migrationspakt könnte die Schweizer Migrationspolitik beeinflussen.
Die Flagge der EU weht im Wind.
Der neue EU-Migrationspakt könnte Auswirkungen auf die Schweizer Migrationspolitik haben. (Symbolbild) - Pixabay

Der europäische Migrationspakt, der am Dienstag von den EU-Mitgliedstaaten formell beschlossen wurde, wird Auswirkungen auf die Schweiz haben. Die Eidgenossenschaft wird die Punkte, die die Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes betreffen, umsetzen müssen. Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte sind für die Schweiz – zumindest teilweise – bindend.

Dies teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im April mit. So müsste die Schweiz unter anderem im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität Regelungen übernehmen. Die Schweiz habe zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationale Gesetze umzusetzen.

Schweizer Anpassung an neue Bestimmungen

Die neuen Regelungen würden jedoch keine vollständige Umwälzung der Schweizer Verfahren erfordern. Dies erklärte Bundesrat Beat Jans damals auf Anfrage von Keystone-SDA. Der Basler beurteilte den Pakt als «Fortschritt» und die Schweiz könne von ihm sehr profitieren.

Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz nicht bindend. Sie kann jedoch beschliessen, sich dem Pakt anzuschliessen. Auch die neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengen-Raums sind für die Schweiz nicht bindend.

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